Steuernews für Ärzte

Ausgabe Frühling 2024:

Wie Sie als angestellter Arzt mit der Arbeitnehmerveranlagung 2023 Geld vom Finanzamt zurückholen!

Steuertipps, die sich lohnen können.

Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?

Ergänzungen zum Thema Heilbehandlung wurden vorgenommen.

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Jährlichen Valorisierung der Familienbeihilfe.

Welche Neuigkeiten gibt es für Ärzte zur Grenzgängerregelung mit Deutschland?

Neue Konsultationsvereinbarung gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen.

Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht

Nach gewissenhafter Interessenabwägung ist eine Mitteilung des Arztes im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege vertretbar und auch geboten.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Kulturlinks – Frühling 2024

Kulturlinks – Frühling 2024

Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?

Im Umsatzsteuergesetz sind unter anderem Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit. Diese gesetzliche Bestimmung wurde kürzlich auch nicht geändert.

Die Umsatzsteuerrichtlinien repräsentieren die Rechtsmeinung des Finanzministeriums. Mit der letzten Wartung dieser Richtlinien wurde eine Anpassung bei der Aufzählung jener Tätigkeiten, die laut Meinung der Finanz nicht unter Heilbehandlung fallen, vorgenommen.

Keine Heilbehandlung sind nun auch Leistungen, die darin bestehen, im Auftrag einer Versicherung die Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit der bzw. des Versicherten sowie die besten Behandlungsmöglichkeiten zu deren bzw. dessen Heilung zu überprüfen.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

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