Steuernews für Ärzte
Ausgabe Frühling 2026:
Neuerungen bei Überstundenzuschlägen und beim Feiertagsarbeitsentgelt
Neuer Überstundenfreibetrag und angekündigte Änderung zum Feiertagsarbeitsentgelt
Arbeitnehmerveranlagungs-Tipps für angestellte Ärzte
Veranlagungstipps für angestellte Ärzte, die sich lohnen können. Welche Positionen können angestellte Ärzte bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?
Wer hat Anspruch auf die neue Teilpension?
Inanspruchnahme der neuen Teilpension seit 1. Jänner 2026 möglich
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Fokus
Eingefrorene Geringfügigkeitsgrenze birgt Gefahr für geringfügig Beschäftigte
Durchsicht Krankengeschichte aus der Vergangenheit
Konsiliararzt nicht verpflichtet, die Verneinung durch die Patientin, anhand früherer Krankengeschichten nachzuprüfen
Kulturlinks – Frühling 2026
Im Frühling 2026 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Wer hat Anspruch auf die neue Teilpension?
Seit 1.1.2026 besteht die Möglichkeit, die neue Teilpension in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser ist es, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitszeit in reduzierter Form fortzusetzen und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen.
Inanspruchnahme und Voraussetzungen
Anspruch auf die neue Teilpension haben dabei seit 1.1.2026 jene Personen, welche die Voraussetzungen für eine der nachfolgenden Pensionsarten erfüllen:
- reguläre Alterspension (Männer: 65 Jahre, Frauen nach Geburtsjahr)
- Schwerarbeitspension (ab 60 Jahren)
- Langzeitversichertenpension (ab 62 Jahren)
- Korridorpension
Der Anspruch knüpft weiters an die Voraussetzung, dass die Arbeitszeit nachweislich um mindestens 25 % bzw. höchstens 75 % reduziert wird.
Höhe und Berechnung
Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der vorgenommenen Arbeitszeitreduktion. Der ermittelte fiktive Pensionsanspruch vor Teilpensionsantritt laut Pensionskonto wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit wie folgt zur Auszahlung gebracht:
|
Vorgenommene |
Anteil an der fiktiven |
|
mindestens 25 bis 40 % |
25 % |
|
mehr als 40 bis 60 % |
50 % |
|
mehr als 60 bis 75 % |
75 % |
Wird die Teilpension vor dem Regelpensionsalter angetreten, so werden dafür nachfolgende Abschläge berechnet:
Ablauf und Antragstellung
- Für die Teilpension bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, in welcher die Dauer sowie das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion geregelt sind.
| Pensionsart | Abschlag pro Monat | Abschlag pro Jahr |
| Korridorpension | 0,425 % | 5,1 % |
| Langzeitversicherungspension | 0,35 % | 4,2 % |
| Schwerarbeitspension | 0,15 % | 1,8 % |
- Die Antragstellung erfolgt bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV).
- Das Pensionskonto wird für den reduzierten Anteil (je nach gewählter Arbeitszeitreduktion) geschlossen – aus diesem Teil wird die Teilpension berechnet und bezahlt. Der verbleibende Teil des Pensionskontos wird weitergeführt.
Im Zuge der neuen Teilpension wurden auch die Regelungen zur Altersteilzeit angepasst.
Stand: 24. Februar 2026
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