Steuernews für Ärzte
Ausgabe Sommer 2026:
Sind die Kosten für einen Kuraufenthalt steuerlich abzugsfähig?
Welche Voraussetzungen und Nachweise müssen vorliegen?
Wann können Infektionszulagen in Arztpraxen steuerfrei abgerechnet werden?
Neue Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs
Steuerliche Behandlung von Sonderklassegebühren
Wann liegen Einkünfte aus unselbständiger bzw. selbständiger Arbeit vor?
Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht – 2 Entscheidungen
Der Kläger wurde vor der Operation anhand des Aufklärungsbogens über das Risiko von Nervenverletzungen, Missempfindungen sowie Bewegungsstörungen aufgeklärt. Auch könne es zu Lähmungserscheinungen kommen, wobei der behandelnde Arzt dieses Operationsrisiko in Klammer gesetzt und erläutert hat, dass es sich dabei um eine sehr, sehr unwahrscheinliche Komplikation handle.
Wann müssen niedergelassene Ärzte den ORF-Beitrag entrichten?
Ausnahme bei Ordination und Wohnsitz an einer Adresse
Betriebsstätte durch grenzüberschreitende zahnärztliche Behandlungsleistungen
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Annahme einer Betriebsstätte bei grenzüberschreitenden Zahnarztleistungen
Kulturlinks – Sommer 2026
Im Frühling 2026 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht – 2 Entscheidungen
a.) Sachverhalt
Der Kläger wurde vor der Operation anhand des Aufklärungsbogens über das Risiko von Nervenverletzungen, Missempfindungen sowie Bewegungsstörungen aufgeklärt. Auch könne es zu Lähmungserscheinungen kommen, wobei der behandelnde Arzt dieses Operationsrisiko in Klammer gesetzt und erläutert hat, dass es sich dabei um eine sehr, sehr unwahrscheinliche Komplikation handle.
Rechtliche Beurteilung
Der beigezogene Sachverständige beurteilte im Gutachten die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als sehr gering, weshalb der Hinweis auf das geringe Risiko richtig war und dem behandelnden Arzt keine Verharmlosung der Risikoaufklärung vorzuwerfen war.
b.) Sachverhalt
Bei einer urologischen Operation trat an einem Gerät während der Operation ein unerwarteter Defekt auf, weshalb die Operation mangels Ersatzgerät im Krankenhaus abgebrochen werden musste.
Rechtliche Beurteilung
Nach den gutachterlichen Feststellungen ist das Auftreten eines solchen Gerätedefektes selten und es gab keine Faktoren, die auf ein besonderes Risiko dieses Geräteausfalles hingewiesen hätten.
Das Gerät entsprach den relevanten Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzstandards. Der OGH bestätigte die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die ärztliche Aufklärungspflicht nicht so weit geht, dass auf das Risiko eines nie ganz ausschließbaren Ausfalls eines Gerätes hingewiesen werden muss.
Stand: 26. Mai 2026
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