Steuernews für Klienten

Ausgabe September 2026:

Sachbezug künftig auch für Elektroautos

Änderung der Sachbezugswerteverordnung

Umfassende Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz

Anpassungen an den OECD-Standard

Zeitpunkt der Gebäudeabschreibung bei einer Vermietung und Verpachtung nach Generalsanierung

Wann beginnt die Abschreibung zu laufen?

Welche Zahlungen unterliegen der Abzugsteuer?

Überprüfung von Zahlungen an ausländische Dienstleister und Unternehmer

Digitalisierungsförderung für KMU

Förderprogramm KMU.DIGITAL

Welcher Einkunftsart unterliegt die kurzfristige touristische Vermietung?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vs. gewerbliche Einkünfte

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber

Was Arbeitgeber künftig beachten müssen

Welche Zahlungen unterliegen der Abzugsteuer?

Die Abzugsteuer ist eine Sondererhebungsform der Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige. Das auszahlende Unternehmen hat für bestimmte Leistungen ausländischer Unternehmen bzw. Dienstleister vom auszuzahlenden Entgelt einen Steuereinbehalt i.H.v. 20 % (25 % bei der Geltendmachung von Ausgaben) bzw. 27,5 % vorzunehmen und an das zuständige österreichische Finanzamt abzuführen. Wird fälschlicherweise kein Steuereinbehalt vorgenommen, so wird automatisch der inländische Leistungsempfänger zur Haftung herangezogen. 

Welche Leistungen sind betroffen?

Nachfolgende Leistungen unterliegen der österreichischen Abzugsteuer nach § 99 EStG:

  • Selbständige Tätigkeiten als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die im Inland ausgeübt oder verwertet werden;
  • Gewinnanteile von Gesellschaftern einer ausländischen Personengesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt sind;
  • Einkünfte aus der Überlassung von Rechten (z. B. Lizenzgebühren);
  • Aufsichtsratsvergütungen;
  • Einkünfte aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung;
  • Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung;
  • Einkünfte aus ausländischen Immobilien-Investmentfonds;
  • Einkünfte aus einer echten stillen Beteiligung an einem inländischen Unternehmen. 

Kann die Abzugsteuer vermieden werden?

Von einem Einbehalt der Abzugsteuer kann nur abgesehen werden, wenn Österreich auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den Einkünften entzogen wird und der ausländische Leistungserbringer eine vom ausländischen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung (Formular ZS-QU 1 für natürliche Personen bzw. Formular ZS-QU 2 für juristische Personen) vorlegt. Zudem gilt es zu beachten, dass es bei einzelnen Leistungen, wie der grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung, weiterer Voraussetzungen für eine Entlastung bedarf.

Stand: 26. August 2026

Bild: Charnchai saeheng - stock.adobe.com

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