Steuernews für Klienten
Ausgabe September 2026:
Sachbezug künftig auch für Elektroautos
Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Umfassende Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz
Anpassungen an den OECD-Standard
Zeitpunkt der Gebäudeabschreibung bei einer Vermietung und Verpachtung nach Generalsanierung
Wann beginnt die Abschreibung zu laufen?
Welche Zahlungen unterliegen der Abzugsteuer?
Überprüfung von Zahlungen an ausländische Dienstleister und Unternehmer
Digitalisierungsförderung für KMU
Förderprogramm KMU.DIGITAL
Welcher Einkunftsart unterliegt die kurzfristige touristische Vermietung?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vs. gewerbliche Einkünfte
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber
Was Arbeitgeber künftig beachten müssen
Zeitpunkt der Gebäudeabschreibung bei einer Vermietung und Verpachtung nach Generalsanierung
Wird ein Gebäude erworben und in der Folge umfassend umgebaut oder saniert, so stellt sich im Zuge einer späteren Vermietung und Verpachtung oftmals die Frage, ob die Abschreibung bereits mit der Anschaffung des Gebäudes zu laufen beginnt oder erst nach Abschluss der erfolgten Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich jüngst im Rahmen eines Erkenntnisses mit dieser Rechtsfrage beschäftigt:
Erkenntnis des VwGH vom 2.3.2026 (GZ Ra 2024/15/0085)
Wird ein Wohngebäude zum Zwecke der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeschafft, so beginnt die Abschreibung grundsätzlich bereits mit dem Zeitpunkt der Anschaffung zu laufen.
Werden nach der Anschaffung Erhaltungsaufwendungen (z. B. Reparaturarbeiten) getätigt, so hindert dies den Beginn des Laufes der Abschreibung nicht. Werden allerdings umfangreiche Herstellungsmaßnahmen (nicht nur in untergeordnetem Ausmaß) wie Umbauten oder Generalsanierungen unmittelbar nach der Anschaffung getätigt, so beginn t die Abschreibung erst mit deren Fertigstellung zu laufen.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur für klar abgegrenzte Gebäudeteile, welche von den Herstellungsmaßnahmen nicht betroffen sind. Ist allerdings, wie im konkreten Fall, ein gesamtes Gebäude von einer Generalsanierungsmaßnahme betroffen, durch welche de facto ein neues Wirtschaftsgut entsteht, so beginnt die Abschreibung erst nach deren Abschluss zu laufen.
Stand: 26. August 2026
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