Steuerberatung /

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.

Laufende Steuerberatung

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Laufende Buchhaltung und Personalverrechnung
  • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung
  • Elektronischer Meldungsverkehr mit den Krankenkassen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Abgabenbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen

Sonderberatung

  • Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
  • Beratung in internationalen Steuerfragen
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen
  • Consulting bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
  • Beratung in Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen

Sonstige Beratung und Serviceleistungen

  • Sanierungsberatung
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Beratung bei der optimalen Rechtsform aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung
  • Steuergutachtliche Tätigkeiten
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen

Unternehmensbewertung /

Wann muss ein Unternehmen bewertet werden?

Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens. Für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen, bei denen der Preis grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, bildet der ermittelte Unternehmenswert eine wichtige Ausgangsbasis für die Gespräche. In vielen anderen Fällen, wie etwa bei der Abschichtung von Miteigentümern, Austritt von Kapitalgesellschaftern oder im Erbfall, kommt der durch eine sachgerechte Unternehmensbewertung ermittelte Wert direkt zur Anwendung. Es kann aber der Wert des Unternehmens auch ein aktuelles und laufendes Ziel der Unternehmensführung sein.

Wie wird der Wert berechnet?

Nur wie berechnet sich dieser Wert? Basis für die Bewertung sind die Erträge bzw. Cashflows, die mit dem Unternehmen aktuell und in Zukunft erwirtschaftet werden können. Dafür erforderlich ist also jedenfalls eine aktuelle Planungsrechnung für die kommenden Jahre. Zur Ermittlung eines Unternehmenswertes, der dem Marktwert am nächsten kommt, geht die Planungsrechnung von einer Fortführung des Unternehmens aus und muss die vorhandenen Marktchancen und Marktrisiken berücksichtigen. Aus den Erträgen bzw. den erzielten Cashflows wird mit Hilfe einer Rentenrechnung durch Abzinsung der Barwert errechnet. Berücksichtigt werden dabei auch Risikoabschläge, mögliche Erlösen aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen etc. Ein Investor würde sich also fragen: Wieviel bekomme ich an Verzinsung (=Gewinn), wenn ich in dieses Unternehmen investiere im Vergleich zu den Zinsen, die mir die Bank bezahlt? Der Wert Ihres Unternehmens wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Aus einer Reihe zulässiger Bewertungsmethoden muss die für den Einzelfall beste Vorgangsweise gewählt werden.

Ertragswertmethode und Discounted Cashflow-Verfahren

Die zwei bedeutendsten Bewertungsmethoden sind derzeit das Ertragswertverfahren und das Discounted-Cashflow Verfahren (DCF). Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts mit den dargestellten Methoden wird der Unternehmenswert als Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Bei DCF-Verfahren werden die künftigen Cash-Flows eines Unternehmens geplant und dann diskontiert. DCF Verfahren kommen bei der Bewertung von Kapitagesellschaften zur Anwendung. Beim Ertragswertverfahren werden jene finanziellen Überschüsse geplant, welche dem Unternehmenseigner zufließen. Für den Unternehmenswert werden diese Überschüsse dann diskontiert.

Planung

Ein wesentliches Element jeder Unternehmensbewertung stellt die Planungsrechnung für das Unternehmen dar. Basis für die Planung sind zukunftsbezogene Informationen zum Unternehmen und zum Markt auf dem das Unternehmen (z.B. Branche, Konkurenz, Absatzmarkt) tätig ist. Die Unternehmensbewertung basiert dann letztendlich auf einer integrierten Planungsrechnung. Dies hat zusammenfassend Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und Finanzplänen zu umfassen. In einer Detailplanungsphase betrachtet man häufig 3-5 Jahre. Danach anschließend sind die Pläne für die Gobplanungsphase zu erstellen.

Diskontierung

Der Blick ist in die Zukunft gerichtet. Zukünftige Überschüsse (Gewinne) werden errechnet und diese dann auf den Barwert am Stichtag abgezinst. Die zentrale die Frage ist: Soll das Geld in das Unternehmen oder lieber in alternative Kapitalanlagen investiert werden? Als Zinssatz wird grundsätzlich der Zinssatz einer alternativen Kapitalanlage (ohne Risiko) herangezogen. Um die Äquivalenz der Alternativanlage hinsichtlich Risiko, Kaufkraft und Verfügbarkeit zum konkret zu bewertenden Unternehmen herzustellen, sind noch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen. Wesentlich ist, dass die künftigen Gewinne / Cash-flows abgezinst werden und somit der Barwert ermittelt wird. Im Zinssatz werden bestimmte Risiken berücksichtigt.

Bilanzpräsentation /

Wir bereiten die Präsentation Ihrer Bilanz verständlich auf und präsentieren grafisch ansprechend über Videobeamer!

Rascher Überblick:

Statt vieler Zahlen sind die wichtigsten Fakten graphisch aufbereitet und ohne Fachchinesisch erläutert.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte:

Alle Auswertungen werden graphisch aufbereitet und bei der Präsentation animiert dargestellt.

Der Blick in die Zukunft:

Wie können Sie schaffen, im nächsten Jahr eine bessere Benotung zu erreichen (oder 20.000 EUR mehr Gewinn zu erzielen)? Dies erfahren Sie an Hand des Gewinnverbesserungspotenzials.

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Finden Sie hier eine Auswahl an online Rechnern. Berechnen Sie schnell und einfach. Unter anderem für Steuerrecht, Sozialversicherung und Betriebswirtschaftliche Bereiche.

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